Information der Öffentlichkeit gemäß § 11 der Störfallverordnung (12. BImSchV)

Die Hi-Bis GmbH betreibt genehmigte Anlagen, die den Anforderungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegen. Diese Anlagen werden regelmäßig durch die zuständigen Behörden sowie unabhängige Sachverständige überwacht. Durch umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen wird das Risiko eines Störfalls auf ein Minimum reduziert. Ein Störfall kann jedoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund informieren wir nachfolgend über unsere Sicherheitsvorkehrungen sowie über geeignete Schutzmaßnahmen im Falle eines Störfalls.

1. Name des Betreibers und Anschrift des Betriebsbereichs

Hi-Bis GmbH
Ortsteil Greppin
Salegaster Chaussee 1
06803 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: +49 (0)3494-79845-80
Fax: +49 (0) 3494-79845-88
E-Mail: info@hi-bis.de

Ansprechpartner: Betriebsleiter

2. Anwendung der Störfallverordnung

Aufgrund der im Betriebsbereich der Hi-Bis GmbH vorhandenen Mengen gefährlicher Stoffe gemäß Anhang I der 12. BImSchV ist der Standort der oberen Klasse der Störfallverordnung zuzuordnen und unterliegt damit den erweiterten Pflichten.

Eine Anzeige gemäß §7 Abs. 1 wurde dem zuständigen Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 402, übermittelt. Der erforderliche Sicherheitsbericht nach §9 Abs. 1 liegt in der 3. Revision vor.

Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan wurde zuletzt am 05.06.2025 aktualisiert und der Behörde übermittelt.

Die Feuerwehrpläne sind mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld sowie der Werkfeuerwehr der Securitas Fire Control + Service GmbH & Co. KG abgestimmt.

3. Tätigkeiten im Betriebsbereich

Das Unternehmen produziert ausschließlich das Spezialbisphenol Bisphenol-Trimethylcyclohexan (BP-TMC). Die Herstellung erfolgt durch eine schwach exotherme Reaktion von Phenol und Trimethylcyclohexanon (TMC-ON) bei 25–45 °C und Normaldruck, unter Einsatz von Chlorwasserstoff als Katalysator.

Nach Reaktionsende wird der Katalysator mit Natronlauge neutralisiert. Zur Reinigung des Rohprodukts wird Toluol, zur Anlagenspülung Methanol verwendet.

Roh- und Hilfsstoffe lagern getrennt in Tanklagern – unterteilt in organisch-entzündliche und wässrige Stoffe.

Der Produktionsprozess umfasst:

  • Reaktion
  • Neutralisation
  • Kristallisation
  • Trennung von Produkt und Lösungsmittel
  • Trocknung des Produkts

Zusätzlich gibt es:

  • Destillationsanlagen zur Lösungsmittelrückgewinnung
  • Eine Abwasserbehandlungsanlage
  • Eine Anlage zur Aufbereitung des Chlorwasserstoffs

4. Gefährliche Stoffe

Gefährliche Stoffe nach Anhang I der 12. BImSchV sind:

BP-TMC (Bisphenol-Trimethylcyclo-hexan)   
Methanol 
Phenol
Toluol 
Erklärung der Symbole
Achtung, systemische GesundheitsgefährdungenGefahr, giftig
Achtung, entzündlichAchtung, ätzend
Achtung, umweltgefährlichAchtung, gesundheitsschädlich

5. Gefährdungen bei einem Störfall und deren mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Die Hi-Bis GmbH betreibt ihre Anlage unter strengen Sicherheitsvorkehrungen, die regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden.

Trotz aller technischen und organisatorischen Maßnahmen kann es im Störfall zu Bränden, Explosionen oder der Freisetzung gefährlicher Stoffe kommen. Auswirkungen außerhalb des Betriebsgeländes sind – je nach Art und Schwere – nicht vollständig auszuschließen und können gesundheitliche Beschwerden wie u.a. Augen- und Atemwegsreizungen, Kopfschmerzen oder Übelkeit verursachen.

GefährdungsartenMögliche Auswirkungen
Brand– Ausbreitung von gefährlichen Brandgasen, auch über die Werksgrenzen hinaus
– Ausbreitung von Rußwolken, auch über die Werksgrenzen hinaus
Explosion– Trümmerwurf
– Druckwellen
Schadstofffreisetzung– Ausbreitung von gefährlichen Gasen, Dämpfen oder Stäuben, auch über die Werksgrenzen hinaus
– Verunreinigung von Boden und Pflanzen
– Verunreinigung von Gewässern

Die durchgeführten Sicherheitsanalysen und Ausbreitungsberechnungen haben ergeben, dass selbst im Falle eines schweren Störfalls unter den angenommenen Worst-Case-Szenarien keine Gefährdung für angrenzende Wohngebiete besteht. Die Auswirkungen wären auf das unmittelbare Betriebsgelände sowie auf benachbarte gewerbliche Anlagen beschränkt.

Zur Gefahrenabwehr besteht ein Vertrag mit der im Chemiepark ansässigen Werkfeuerwehr der Securitas Fire Control + Service GmbH & Co. KG, die im Ernstfall innerhalb von 5 Minuten vor Ort ist und die Brandbekämpfung im Betriebsbereich übernimmt.

Das Prozessgebäude und die Lagereinrichtungen sind mit einer Brandmeldeanlage und teils mit Gaswarnsensoren ausgestattet.

Zudem verfügen das Prozessgebäude und das Lager für brennbare Flüssigkeiten über eine halbautomatische Löschanlage, die durch die Werkfeuerwehr mit Mittel- und Schwerschaum betrieben werden kann.

6. Verhalten bei einem Störfall

Für den Fall, dass trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen ein größeres Schadensereignis (z. B. Brand, Explosion, Freisetzung gefährlicher Stoffe) eintritt, wurde ein interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt. Dieser ist mit Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz abgestimmt und dient der schnellen Gefahrenabwehr sowie dem Schutz der Bevölkerung.

Die Warnung der Bevölkerung erfolgt über:

  • Rundfunkdurchsagen
  • Warn-Apps: „NINA“ und „KATWARN“
  • Lautsprecherdurchsagen im Nahbereich

Diese Kanäle informieren über die Lage und geben ggf. Entwarnung.

Verhalten im Störfall

  • Ruhe bewahren
  • Geschlossene Räume aufsuchen, hilfsbedürftige Personen unterstützen
  • Fenster und Türen schließen, Lüftung/Klimaanlagen ausschalten
  • Zündquellen vermeiden (z. B. elektrische Geräte, Kerzen, Rauchen)
  • Notrufnummern nur bei akuter Gefahr nutzen, um Leitungen freizuhalten
  • Bei Beschwerden: Hausarzt oder ärztlichen Notdienst kontaktieren

7. Vor-Ort Besichtigungen durch Behörden

Die letzte Teil-Inspektion nach §16 der 12. BImSchV erfolgte am 01.12.2020 durch die BfU Dr. Poppe AG im Auftrag des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt (Ref. Immissionsschutz). Es wurden keine Mängel festgestellt, der Überwachungsbericht wurde am 12.07.2021 veröffentlicht. Die nächste Inspektion ist für Oktober 2025 geplant.

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach §52a BImSchG (IED-Richtlinie) fand am 22.08.2024 statt. Die Überwachungsberichte wurden durch das Landesverwaltungsamt veröffentlicht:

Informationen zu Vor-Ort-Besichtigungen und dem Überwachungsplan nach §17 Abs. 1 der 12. BImSchV können angefragt werden beim:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 402
Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeit
Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale)